Fremdes Recht

Wenn es um grenzüberschreitende Beziehungen geht – sei es dass die Beteiligten sich in verschiedenen Ländern aufhalten, sei es dass sie verschiedene Staatsangehörigkeiten haben – sind meistens auch Fragen des internationalen Familienrechts zu bedenken.

Hiervon handeln die Kapitel F VII bis X und J des Buchs „Versöhnliche Scheidung“.

Haben nicht alle Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit, so können auch Fragen des Aufenthaltsrechts für die Problemlösung eine Rolle spielen.