Die gemeinsamen Gespräche im Rahmen der Mediation umfassen mehrere – einander gelegentlich auch überschneidende – Phasen:
- Im ersten Gespräch geht es darum, mit den Beteiligten zu klären, ob aus ihrer Sicht die Mediation für sie der richtige Weg ist. Ich bitte sie um eine kursorische Darstellung ihrer Probleme und Erwartungen und erörtere mit ihnen, was die Mediation für sie leisten kann und welche Erwartungen sie an den Mediator nicht stellen dürfen.
Zu diesem Gespräch gehört unter anderem die Vorlage und Erläuterung der Mediationsvereinbarung, die gelegentlich auch modifiziert wird.
- Wenn die Beteiligten sich zur Mediation entschließen, wird im nächsten Termin die Mediationsvereinbarung unterzeichnet.
In der nun beginnenden Phase der Gespräche wird der Konfliktstoff gesichtet, die Sichtweisen und Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet. Wichtig ist hierbei, dass beide Seiten sich ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche eingestehen und artikulieren – gleichsam als Einübung in die Bereitschaft, auch der Gegenseite zuzuhören und deren Argumente zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Sind Kinder vorhanden, muss Konsens darüber angestrebt werden, dass ihre Belange von besonderer Wichtigkeit sind. Wenn Anlass dazu besteht, muss auch gemeinsam entschieden werden, ob und wie sie selbst in das Gespräch einbezogen werden sollen.
- Sind die Fakten einigermaßen geklärt und die Interessen der Beteiligten erörtert, dann kann damit begonnen werden, nach Optionen Ausschau zu halten – der Frage nachzugehen, wie es gelingen könnte, möglichst viele der artikulierten Wünsche zu erfüllen. In dieser Phase ist es wichtig, alle Denkverbote zu vermeiden. Auch scheinbar abwegige Ideen können den Kern der Problemlösung in sich tragen.
- In der nächsten Phase geht es um das Aushandeln von Angeboten und Lösungsmöglichkeiten. Dabei wird es auf beiden Seiten nicht ohne Opfer und Verzicht abgehen. Deshalb werden hier neben den Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten gegebenenfalls auch Gesichtspunkte der Fairness und Gerechtigkeit ihren Platz haben.
Zeichnet sich für die gesamte Thematik oder auch für einen Teil hieraus ein Konsens ab, so hängt es von dessen Inhalt ab, ob die Vereinbarung, um wirksam zu sein, notariell beurkundet werden muss oder ob die einfache Schriftform genügt. Wenn die Beteiligten die jeweils erreichten Stufen der Verständigung immer gleich in die Tat umsetzen, kommt es auch vor, dass am Ende überhaupt keine vertraglichen Regelungen mehr erforderlich sind.
Bei der Formulierung von Vereinbarungen helfe ich den Beteiligten. Entweder wird der Text im Gespräch gemeinsam erarbeitet, oder ich übernehme es, einen Entwurf vorzubereiten, der dann im Gespräch seine endgültige Form erhält. Während der gesamten Mediation steht es den Beteiligten selbstverständlich frei, anwaltlichen Rat einzuholen. Darauf weise ich sie ausdrücklich erneut hin, wenn Entscheidungen von größerer Tragweite zu treffen sind.
Bei notariellen Vereinbarungen überlasse ich in der Regel dem Notariat die endgültige Formulierung und kontrolliere, ob sie den Intentionen unseres Entwurfs entspricht. Wenn es den Beteiligten recht ist, übernehme ich die Korrespondenz mit dem Notariat. Auf ihren Wunsch begleite ich sie auch zum Protokollierungstermin dorthin.