Muster einer Mediationsvereinbarung

Zwischen

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und dem Mediator Christoph Strecker

  1. Frau und Herr ….. wollen sich gemeinsam und mit Hilfe des Mediators um eine Lösung für die Probleme bemühen, die sich im Zusammenhang mit ihrer derzeit erwogenen Trennung ergeben.
  2. Frau und Herr ….. verpflichten sich gegenseitig, den Inhalt der Gespräche vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich weiterhin, die in diesen Gesprächen erhaltenen Informationen nicht in einem eventuellen späteren Rechtsstreit zu verwenden und den Mediator nicht als Zeugen zu benennen. Sollte dies gleichwohl geschehen, so soll das Gericht das Beweisangebot wegen Verstoßes gegen diese Verfahrensvereinbarung zurückweisen.
  3. Der Mediator verpflichtet sich seinerseits zur Vertraulichkeit.
  4. Beiden Seiten steht es ungeachtet der vereinbarten Vertraulichkeit frei, jederzeit zu den angesprochenen Fragen anwaltlichen Rat einzuholen. In diesem Falle bleibt die Vertraulichkeit durch die anwaltliche Schweigepflicht gewahrt.
  5. Soweit im Rahmen der Mediation rechtliche Aspekte erörtert werden, wird der Mediator sich auf Informationen beschränken und keine Ratschläge erteilen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernimmt der Mediator keine Haftung.
  6. Beide Seiten können die Mediation jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.
  7. Soweit für die Geltendmachung von Rechten bestimmte Fristen (wie Verjährungsfristen und dgl.) Bedeutung haben können, wird deren Lauf für die Zeit von der Unterzeichnung dieser Mediationsvereinbarung bis zum Abschluss der Mediation gehemmt. Wird die Mediation ohne Abschluss beendet oder abgebrochen, so endet die Hemmung 3 Monate nach der letzten gemeinsamen Mediationssitzung. Die durch den Fristablauf begünstigte Seite verpflichtet sich, im Falle einer späteren streitigen Auseinandersetzung die hierdurch entstandene Fristverlängerung anzuerkennen. Die Fristhemmung betrifft nicht das für eine Ehescheidung maßgebliche Trennungsjahr.
  8. Frau und Herr ….. verpflichten sich gemeinsam, dem Mediator ein Honorar von € 100,- pro Stunde zu zahlen, fällig jeweils am Ende der Sitzung. Schriftliche Ausarbeitungen des Mediators – wie z.B. das Entwerfen von Vereinbarungen – sind nach Absprache gesondert zu vergüten.