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Der Deutsche Rechtspfleger Studienhefte Heft 5 / 2014, S. 166-167
Der kompakte Band erscheint zwar in einer populärwissenschaftlichen Reihe. Aber das heißt nicht, dass die inhaltliche Darstellung ungenau oder oberflächlich wäre – im Gegenteil! Im Vorwort zur jetzt vorgelegten fünften AufIage heißt es, dass der Titel in den zwanzig Jahren, seit denen es ihn gibt, sich nicht nur als geschätzter Ratgeber für Betroffene etabliert, sondern sich seither auch mehr und mehr als eine willkommene Hilfe für Familiengerichte und Rechtsanwaltschaft erwiesen hat. Der Grund dafür liegt auf der Hand, wenn man sich vor Augen führt, dass der Autor – Christoph Strecker – Familienrichter der ,,ersten Stunde“ ist, der von 1977 – der Einführung der Familiengerichtsbarkeit in Deutschland durch das 1. EheRG – bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2002 als Familienrichter am Amtsgericht Stuttgart gewirkt hat und seither mit großem Erfolg als Familienmediator tätig ist
Die berufliche Tätigkeit des Autors, die Mediation, ist denn auch Programm: Dem Klappentext des Bandes zufolge ist Ziel des Werkes, vor dem Hintergrund der typischen Konflikte des Familienrechts die Wege zu einvernehmlichen Lösungen aufzuzeigen. Dem Autor, insoweit ganz Mediator, ist daran gelegen, dass die Scheidung einer Ehe, die Trennung eines unverheirateten Paares oder die Aufhebung einer Lebensgemeinschaft nicht in Streit und Gegnerschaft, sondern möglichst versöhnlich endet. Der Grund, weshalb der kompakte Band nicht als Fachbuch, sondern in einer an sich an das breite Publikum gerichteten Reihe erscheint, liegt an der Art der Darstellung. Im Vordergrund steht weniger die rechtliche Regelung, sondern das Sachproblem der scheidungs- bzw. trennungswilligen Betroffenen, welches es mit den Mitteln des Rechts zu lösen gilt. Ohne dass besondere Rechtskenntnisse vorausgesetzt würden, erläutert der Autor die maßgeblichen. zur Problemlösung führenden Rechtsvorschriften. Diese werden dabei aber keineswegs ausgespart, sondern quasi ,,en passant‘ erläutert: Von der Schilderung des jeweiligen Sachproblems ausgehend, erklärt der Autor sehr sachkundig die jeweilige gesetzliche Regelung, deren Probleme und die ,,typischen“ Fallstricke, die es bei der Anwendung zu beachten gilt. Die entscheidenden rechtlichen Bestimmungen sind zumeist wörtlich im Text wiedergegeben und werden teilweise bis in die Einzelheiten hinein dargestellt. Und genau das macht den Band auch für den Fachmann bzw. die Fachfrau so lohnenswert: Der Verfasser schafft es, die wirklich wichtigen, für das Familienrecht typischen und in der forensischen Praxis immer wieder auftretenden Problemlagen mit klaren Worten zu skizzieren und deren Lösung auf der Grundlage des geltenden Rechts knapp, prägnant und eingängig zu entwickeln. Mit der Neuauflage wird der Band an die Rechtslage nach dem FamFG, der Unterhaltsrechtsreform 2008 und die verschiedenen weiteren, seit dem Erscheinen der Vorauflage aus dem Jahr 2010 ergangenen gesetzgeberischen Reformen angepasst. Die aktuelle Rechtsprechung wird zwar nicht gesondert nachgewiesen, aber in der Darstellung sehr wohl berücksichtigt. Entsprechendes gilt im Übrigen auch für weiterführende Literatur, die man im Band ebenfalls vergeblich sucht: Was mancher zwar als ein gewisses Manko ansehen wird, ist jedoch Ausfluss der Grundkonzeption der Reihe.
Der thematische Bogen des Werkes ist weit gespannt. Er umfasst, terminologisch korrekt ausgedrückt, die wichtigsten Abschnitte des materiellen Familienrechts sowie ausgewählte Bereiche des Familienverfahrensrechts, des Gerichtsverfassungs-, Rechtspfleger- und Kostenrechts sowie des Strafrechts – Stichwort: Kindesentziehung -, des Internationalen Privat- und Privatverfahrensrechts sowie des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Darstellung und Aufbau sind dabei stets sehr geschickt gewählt: So *werden beispielsweise bei der Erläuterung des Unterhaltsrechts nicht nur die ,,großen Standardthemen“ wie Anspruchsgrundlagen, Bedarf und Leistungsfähigkeit, Unterhaltstabellen und Verwirkung etc. abgearbeitet, sondern der Stoff wird anhand von zahlreichen, aus der langjährigen Erfahrung des Autors und seiner umfassenden Beschäftigung mit der Materie gewonnenen Tipps und Hinweisen wirkungsvoll weiter durchdrungen und entsprechend den Gegebenheiten der Praxis gut nachvollziehbar aufbereitet. Der beruflichen Tätigkeit von Strecker folgend wird das Ganze abgerundet durch sehr dezidierte Ausführungen zur Mediation als Konfliktlösungsmechanismus, wobei ein besonderer Akzent auf die grenzüberschreitende, binationale Mediation in Kindschaftssachen und die internationale Kindesentführung gelegt wird: Gerade in diesem Bereich hat der Band überraschend viel zu bieten. Tatsächlich gibt es nur wenige Werke, in denen Rechtsbegriffe wie ,,undertakings“, ,,safe harbour-“ oder „mirror orders“ und deren Einsatzmöglichkeiten so kompetent und eingängig erklärt werden (S. 278 ff.). Es verwundert daher nicht, dass das weite Feld des ,,Internationalen“ – hier etwas einschränkend verstanden als der in der familiengerichtlichen Praxis besonders relevante Bereich der grenzüberschreitenden Kindschaftssachen – zu den Highlights des Bandes gehört Der Autor schafft es vorzüglich, eine auf den ersten Blick doch sehr spröde, unzugängliche Materie genauso kompetent wie eingängig und unter Einbeziehung der maßgeblichen, bisweilen ungewohnten Rechtsvorschriften etwa aus dem Bereich des supranationalen oder europäischen Rechts zu erläutern {S. 25S tr.).
Fazit ist: Mit der Neuauflage wird der Erfolg des gelungenen, empfehlenswerten Bandes fortgeführt; es handelt sich unverändert um ein ungeheuer kenntnisreich und mit viel Erfahrung für die Realitäten familiärer Beziehungen und ihrer Dynamik geschriebenes Werk. Als Ratgeber richtet er sich natürlich an die Betroffenen selbst, die in einer entsprechenden Situation stehen und sich erste Informationen verschaffen wollen, aber das Buch eignet sich auch hervorragend für Studierende und Berufsein- oder -umsteiger, um sich rasch einen Überblick über die Gesamtzusammenhänge zu verschaffen und um nachvollziehen zu können, wie die einzelnen rechtlichen Regeln aufeinander aufbauen.
Richter am Kammergericht Dr. Martin Menne, Berlin