Pressestimmen zum Buch

Besprechung der 4. Auflage von „Versöhnliche Scheidung“, Beck-dtv 2010

Spektrum der Mediation,

Fachzeitschrift des Bundesverbandes Mediation, Heft 39/2010

„Ohne Recht geht es nicht – aber Recht ist nicht alles.“

Mit diesem Zitat aus dem Vorwort zur 4. Auflage des Ratgebers Versöhnliche Scheidung von Christoph Strecker möchte ich auf die neue Erscheinung der Reihe Beck-Rechtsratgeber im dtv aufmerksam machen.

Nach meiner Erfahrung steigen so manche MediatorInnen in der Familienmediation aus, wenn es um finanzielle und damit rechtliche Themen geht. Wer sich also kurz und verständlich in die Komplexe Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich oder gar Zugewinnausgleich einlesen will, wird feststellen, dass diese vier klassischen Rechtsgebiete durchaus auch für Laien bezwingbar sind. Es bedarf auch keines zusätzlichen Gesetzestextes, da die wichtigsten Vorschriften abgedruckt sind.

Und nicht nur das: es gibt Checklisten, griffige Berechnungsbeispiele, steuerliche Tipps und Hinweise und darüber hinaus auch ein Muster für eine Elternvereinbarung.

Damit ist auch ein Schwerpunkt des Buches aus juristischer Sicht mit vielen Facetten angesprochen: Strecker liegt das Wohlergehen von Kindern in der Trennungssituation sehr am Herzen. Dabei schlägt er den Bogen vom Kindeswillen, über die Rolle des Jugendamts bis zum Auftrag des Anwalts des Kindes; er greift auch schwierige Themen auf wie Zwangsmaßnahmen und deren Sinnhaftigkeit und informiert über das Zusammenspiel internationaler Rechtsvorschriften, wie das Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA.), Brüssel II a – Verordnung mit nationalen Vorschriften aus dem FamFG EGBGB. Strecker versteht die Kunst, eben leicht und elegant durch diesen Paragraphen Dschungel zu führen. Und ich behaupte, dass so manche Fachleute aus dem Familienrecht Neues erfahren und Anregungen bekommen.

Das Buch beschränkt sich aber nicht – wie sein Buchtitel vermuten lässt – auf die Ehre und damit auf die Familie im traditionellen Sinne. Das Buch ist vielmehr auch Ratgeber für Lebenspartnerschaften. Stichwortartig sei auf Nebenschauplätze aufmerksam gemacht: Wohnung und Hausrat, Gewaltschutzgesetz, Stalking, Patchworkfamilie und Deutsche im Ausland, aber auch Ausländer in Deutschland.

Hervorzuheben ist weiter die Aktualität des Buches, das in seiner 4. Auflage die letzten beiden großen Novellen im Familienrecht berücksichtigt. PraktikerInnen finden daher die Düsseldorfer Tabelle in der aktuellen Fassung abgedruckt.

Und Christoph Strecker widmet in seinem Buch auch Abschnitte der Mediation, deren Verweisungsmöglichkeit durch Gerichte und die Chancen binationaler Mediation.

Nach soviel Information zum Buch selbst noch ein kurzer Steckbrief zum Autor Christoph Strecker: Er war Familienrichter der ersten Stunde. Vom 01.07.1977 bis zum Eintritt in seinen Ruhestand im November 2002 arbeitete er als Familienrichter am Familiengericht Stuttgart. Mutig, innovativ und gestärkt durch die Erfahrungen aus der eigenen Familie, hat er das neue Gesetz angewandt und weiterentwickelt. Rechtsprechung, Kommentare und Urteile von Obergerichten gab es zu Beginn des neuen Familienrechts nicht. Er war also von Anfang an gefragt, gestaltend tätig zu werden. Dieser Herausforderung ist sein Buch zu verdanken, das nunmehr in der vierten, völlig überarbeiteten Auflage im dtv – Verlag erschienen ist. Wichtig ist Strecker die Sprache; und darin liegt der größte Gewinn dieses Buches für die LeserInnen: die Materie ist anspruchsvoll, die Sprache klar, die Botschaft versöhnlich.

Dagmar Lägler
Rechtsanwältin, Mediatorin, Ausbilder BM und BAFM
E-Mail: laegler@t-online.de

ZKJ – Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe Heft 9 / 2010

Der vorliegende Titel erscheint zwar in einer populär-wissenschaftlichen Reihe, aber das bedeutet keineswegs, dass das Buch oberflächlich wäre; ganz im Gegenteil! Das erfolgreiche, inzwischen in vierter Auflage vorliegende Werk wurde von Christoph Strecker verfasst; einem Familienrichter „der ersten Stunde“, der von 1977 – seit der Schaffung der Familiengerichte – bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2002 am Amtsgericht Stuttgart gewirkt hat und seither, neben seinen Funktionen in internationale Richterverbänden, mit großem Erfolg als Familienmediator tätig ist. Die berufliche Tätigkeit des Autors, die Mediation, ist denn auch Programm: Denn Ziel des Werkes ist es, dem Klappentext zufolge, vor dem Hintergrund der typischen Konflikte des Familienrechts die Wege zu einvernehmlichen Lösungen aufzuzeigen. Dem Autor, insoweit ganz Mediator, ist daran gelegen, dass die Scheidung einer Ehe, die Trennung eines unverheirateten Paares oder die Aufhebung einer Lebensgemeinschaft nicht in Streit und Gegnerschaft, sondern möglichst versöhnlich endet. Der Grund, weshalb der kompakte Bands nicht als Fachbuch, sondern in einer sich an das breite Publikum richtenden Reihe erscheint, liegt an der Art der Darstellung: Ausgangspunkt ist weniger die rechtliche Regelung, sondern ganz praktisch das Sachproblemen der scheidungs- beziehungsweise trennungswilligen Betroffenen, welches es mit den Mitteln des Rechts zu lösen gilt. Ohne dass besondere Rechtskenntnisse vorausgesetzt würden, erläutert der Autor die maßgeblichen, zur Problemlösung führenden Rechtsvorschriften.

Der thematische Bogen ist weit gespannt: Auf eine Einleitung („Statt dass die Fetzen fliegen“), in der die „aufrecht stehende“ Ehe, nicht eheliche Gemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit ihren Problemen und typischen Konflikten sehr sachkundig und mit viel Lebenserfahrung beschrieben wird, folgt eine Übersicht über die im Familierechtsstreit präsenten „Akteure“ – vom Richter über das richterliche Hilfspersonal, den Anwalt, den Notar, das Jugendamt bis hin zum Kindesbeistand und dem Sachverständigen – sowie einige kostenrechtliche „Eckpunkte“. Dann folgen, in einzelnen Kapiteln klar gegliedert und gut lesbar geschrieben, die Darstellung von Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Ehevertrag und Versorgungsausgleich, Güterrecht und das große Gebiet des Unterhaltsrechts – nicht nur für die Ehe, sondern auch für Lebenspartner und nicht eheliche Gemeinschaften.

Ein Schwerpunkt des Bandes sind die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit gemeinsamen, aus der Beziehung hervorgegangenen Kindern: Der Autor beschreibt sehr schön die Motivationslagen der Eltern, aus denen heraus sich die Notwendigkeit von Regelungen bei der Sorge und beim Umgang ergeben. Die Darstellung hier – wie auch sonst – ist gut gelungen; die einzelnen rechtlichen Regelungen sind so geschickt in den Text integriert, dass sie sich quasi aus sich selbst heraus erklären: Die Voraussetzungen für Umgang, Sorge und Herausgabe des Kindes werden erörtert, das Verfahren, um zu einer Entscheidung zu gelangen, und schließlich die Möglichkeiten, eine vorliegende Entscheidung durchzusetzen. Auch schwierige Rechtsfragen werden dabei keineswegs ausgespart. So werden beispielsweise sehr ausführlich die Probleme grenzüberschreitender Kindschaftskonflikte geschildert und mit viel Sachverstand internationale Kindesentführungsfälle und die in diesem Bereich bestehenden besonderen Möglichkeiten und Schwierigkeiten eindringlich, aber immer leicht nachvollziehbar und gut verständlich geschildert. Gleiches gilt für die Darstellung des internationalen Familienrechts; die Fragen rund um Trennung und Scheidung einer deutsch-ausländischen Ehe oder Lebenspartnerschaft einschließlich der damit zusammenhängenden ausländerrechtlichen Probleme werden sehr schön erläutert. In diesem Zusammenhang verweist der Autor völlig zu Recht auf die Vorzüge der binationalen Mediation in grenzüberschreitenden Fällen.

Abgerundet wird die Darstellung schließlich mit einem kurzen Kapitel zur Patchworkfamilie; also der neuen Familie, die sich nach der Trennung und Scheidung herausbildet, und den sich hierbei stellenden Fragen des Sorgerechts, des Unterhalts oder des Namensrechts bei Stiefkindern. Schön wäre es, wenn man an der einen oder anderen Stelle weiterführende Hinweise, etwa auf einschlägige, vertrauenswürdige Internetseiten oder das Informationsangebot der entsprechenden Verbände, finden würde: Gerade im Bereich binationaler Partnerschaften, der Fragen rund um Stiefkinder oder bei der Mediation, namentlich der grenzüberschreitenden, binationalen Mediation, könnte es sich anbieten, am Ende der jeweiligen Abschnitte Hinweise auf ergänzende Informationsquellen aufzunehmen oder in geeigneter Form die einschlägigen Fachverbände und Anbieter namhaft zu machen, um Betroffenen den Zugang zu erleichtern.

Insgesamt gesehen, handelt es sich bei dem gelungenen, sehr zu empfehlenden Werke von Christoph Strecker um einen ungeheuer kenntnisreich und mit viel Erfahrung für die Realität familiärer Beziehungen und ihrer Dynamik geschriebenen Band. Als Ratgeber richtet er sich natürlich an die Betroffenen selbst, die in einer entsprechenden Situation stehen und sich erste Informationen verschaffen wollen, aber das Buch eignet sich auch hervorragend für Familienberatungsstellen, Jugendämter oder Sozialarbeiter, um sich rasch einen Überblick über die Gesamtzusammenhänge zu verschaffen und um nachvollziehen zu können, wie die einzelnen rechtlichen Regeln aufeinander aufbauen.

Dr. Martin Menne
Richter am KG
Berlin

NJW – aktuell Heft 33/2010

Auf den ersten Blick scheint das Titelbild dem Titel des Buches zu widersprechen: Eine aparte junge Frau kocht Kaffee für einen freundlich lächelnden Mann, der neben einem Blumenstrauß vor einer Schale mit Müsli sitzt. Das also soll die Szene einer Scheidung sein? Aber dann liest man das Wort von der „Versöhnlichen Scheidung“, und darum geht es Christoph Strecker in seinem informativen Buch über „Trennung, Scheidung und deren Folgen“. Vor allem aber geht es dem langjährigen Familienrichter, der jetzt als Mediator tätig ist, um die „einvernehmliche“ Regelung dieser Folgen – also um ein Auseinandergehen der Eheleute, ohne jenen „Trümmerhaufen“, der nach einer Scheidung im juristischen Faustkampf zurückbleiben kann.

Die klare Sprache des Verfassers macht das „Eherecht in seinem Endstadium“ auch für Nichtjuristen verständlich und gibt ihm viele Orientierungen, was zu beachten ist – am Anfang einer Beziehung und an deren Ende, wenn es den  unausweichlich geworden ist. „Zuneigung lässt sich (dann) nicht (mehr) erzwingen“, aber ein Abschied ist möglich, „ohne dass die Fetzen fliegen“. Und die Verantwortung, die Familienrichter tragen, wird an den zahlreichen Entscheidungen sichtbar, die sie nach „billigem Ermessen“ zu treffen haben.

Sehr übersichtlich werden alle Stichworte erläutert, die den Eheleuten durch den Kopf gehen, wenn sie beginnen, über die Scheidungsfolgen nachzudenken. Von Nutzen sein wird ihnen diese Kenntnis auch in den Besprechungen mit ihren Anwälten. Oder beim gemeinsamen Gang zum Mediator, diesem „Vermittler im Konflikt“, dessen Rolle gegenwärtig auch im gerichtlichen Verfahren an Bedeutung zunimmt.

In kurzen Worten beschreibt er auch die „Geschichte der Emanzipation im Familienrecht“ – kurz gesagt den aufrechten Gang der Ehefrau vom familiären Herd hin zu einer Partnerin in einer gleichberechtigten Beziehung, in der die „Männer in den letzten Jahrzehnten bedeutende Machtpositionen haben räumen müssen“. Und man reibt sich ein wenig die Augen, wenn der Verfasser daran erinnert, dass der BGH noch im Jahre 1966 die Auffassung vertrat, die Frau habe bei der Erfüllung ihrer ehelichen Pflichten den Mann nicht nur „gewähren“ zu lassen, „sondern dabei auch noch Lust zu heucheln“.

Professor Dr. Rudolf Gerhardt, Mainz

Auszüge aus Pressestimmen zu Christoph Strecker, Versöhnliche Scheidung 1., 2. und 3. Auflage

Der Amtsvormund

Schon der Titel des Buches ist ansprechend und macht neugierig. Er hält auch, was er verspricht. Der Verfasser, langjähriger Richter und Familienrichter aus Neigung seit 1977, versteht es, nicht nur den Leserkreis der unmittelbar Betroffenen (meist Nichtjuristen) zu fesseln und feinsinnig zu belehren.
Seine vielschichtige Arbeitsweise, seine Erfahrung und seine Darstellungskunst machen schwierige Zusammenhänge durchsichtig und können dazu beitragen, manche Ängste und daraus entstehende Fehlhaltungen von Beteiligten zu vermeiden oder zu mildem. Den besonderen Wert dieses Leitfadens bildet der menschenfreundliche Ton, in dem er gehalten ist, das dahinter stehende moralische, nie moralisierende Bemühen, den Betroffenen Wege aus der Krise zu zeigen und Mut zur Fairness zu machen, für den aufmerksamen Leser außerdem eine wohl fundierte fachübergreifende Denkweise, die praxisnah und ganz unaufdringlich dargeboten wird. Der Text ist frei von Fachkauderwelsch und unnötigem Paragraphengestrüpp.

Der Text beantwortet erstaunlich viele Fragen auf verhältnismäßig knappen Raum.

Baden-Württembergische Notarzeitschrift

Besonders wichtige gesetzliche Bestimmungen werden abgedruckt. Der psychologische Teil ist sehr interessant, auch für den Notar, der Scheidungsvereinbarungen zu beurkunden hat.

Die Ausführungen zur Zugewinngemeinschaft sind gut und für den Laien verständlich. Sie sind auch eine Hilfe für den Notar, der einem Klienten die Zugewinngemeinschaft zu erklären hat. Wertvoll besonders die „Tips und Hinweise“ …

Die neue Bücherei

Der Verfasser zeigt in seinem in verständlicher Sprache geschriebenen Buch die Voraussetzungen für eine Ehescheidung, das hierzu führende Verfahren und schließlich die Regelungen der Scheidungsfolgen auf.
Das Buch gibt Ratschlage für eine gütliche Einigung.

Da dieser Ratgeber auch eine echte Lebenshilfe sein kann, sollte er in jeder Bücherei angeschafft werden.

Cosmopolitan

Christoph Strecker zeigt Paaren, die sich trennen wollen, eine neue Denkrichtung.
Strecker zeigt den Partnern juristische und psychologische Möglichkeiten der Trennung, ohne einander in den finanziellen oder persönlichen Ruin zu treiben.

Deutsche Richterzeitung

Für den Neuling im Familienressort und für den erfahrenen Familienrichter empfiehlt sich die Lektüre in gleicher Weise. Für beide bringt das Buch nicht nur eine Fülle nützlicher Hinweise, sondern auch eine Vertiefung des familienrichterlichen Selbstverständnisses.

ekz-Informationsdienst

Strecker bezieht in die juristische Ebene des Parteienstreits auch die diesem zugrunde liegenden bzw. von ihm ausgelösten psychologischen Verhaltensweisen mit ein, wenn er z.B. die Spielregeln für eine „Konfliktkultur“ erörtert.
Kein Titel zur „Mediation“, vielmehr eine grundlegende Interessenabwägung vor dem Gang zum Anwalt bzw. vor der Lektüre von juristisch überfrachteten Ratgebern; fundierter Einstieg für Nichtjuristen.

Der evangelische Buchberater

Der Verfasser zeigt Wege auf, wie für beide Partner mit gutem Willen eine friedliche Lösung ihrer Ehe unter größtmöglicher Schonung der Kinder erreichbar ist.
Das in knapper und klarer Sprache geschriebene Buch kann auch von Laien verstanden werden.
Angesichts der großen Zahl gescheiterter Ehen sollte in jeder Bücherei entsprechende Literatur angeboten werden.
Hierfür ist dieses Buch sehr zu empfehlen.

Finanztest

Informationsgehalt: Hoch. Die Informationen sind knapp und müßten stellenweise weiter erläutert werden. Das Buch bietet jedoch eine solide Grundinformation und versetzt den Laien in die Lage, seine rechtliche Situation klar zu beurteilen.
Bewertung: Ein kritischer Ratgeber zum Thema Scheidung mit gut lesbaren aktuellen Informationen zur Konfliktbewältigung und zu Themen wie z.B. Sorgerecht oder Versorgungsausgleich. Aus familien- und frauenfreundlicher Sicht geschrieben.

Neue Juristische Wochenschrift

Familienrechtliche Literatur für Juristen gibt es genug. Die Information und Beratung speziell des – idR betroffenen –Laien ist literarisch dagegen weniger beliebt. Dabei sind die Anforderungen nicht minder anspruchsvoll. Statt wissenschaftlicher Tiefe ist pädagogisches Geschick gefragt. Hier leistet Strecker mit seinem nunmehr in 3.Auflage erschienenen Buch Vorbildliches.

Die beiden Aspekte des Werks sind durch die zwei Wörter im Titel gekennzeichnet: Versöhnliche Scheidung.

„Scheidung“ steht für die verständliche Darstellung der rechtlichen Grundlagen von Trennung und Scheidung. Strecker gelingt es, das Recht aus der Sicht des Nichtjuristen zu beschreiben. Seine Neigung zu leicht salopper und dennoch deutlicher Formulierung ist hier genau richtig am Platz. Juristische Begriffe werden zwar gebraucht, aber stets sofort erläutert und wie zur Entschuldigung in Anführungszeichen gesetzt. Es ist immer wieder verblüffend, wie einfach sich auch Details darstellen lassen. Denn das Buch beschränkt sich nicht auf allgemeine Ausführungen. Der Leser wird z.B. an Hand von Berechnungsbeispielen in die Lage versetzt, den Unterhalt und – nach Kenntnis des jeweiligen Werts von Gegenständen – den Zugewinnausgleich zu berechnen und, was genauso wichtig ist, die dahinter stehenden rechtlichen Gestaltungsprinzipien zu verstehen. Dabei beschränkt sich Strecker nicht auf die Kernmaterien. So werden z.B. der Ablauf des Scheidungsverfahrens verständlich gemacht, das Internationale Recht und die Problematik bei Kindesentführung dargelegt und sogar die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erläutert, die nichteheliche Lebensgemeinschaft kurz dargestellt und die jeweiligen Besonderheiten der Lebenspartnerschaft erwähnt. In wenigen Punkten wäre mehr Ausführlichkeit hilfreich: bei der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen; bei der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs beim Zusammenleben mit einem Dritten (an Stelle des zu breit dargelegten § 1579 Nr.6); beim Pflegekind; und dass die Zuwendung an das Schwiegerkind nach der Rspr keine Schenkung und damit nicht dem Anfangsvermögen zuzurechnen ist, sollte in der nächsten Auflage klargestellt werden. Andererseits haben die Ausführungen über die mit der Scheidung verbundenen Kosten mit Berechnungsbeispielen, auch für ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt, hohen Informationswert. – Dies alles wird durch Ausnutzung des Seitenrandes mustergültig übersichtlich dargeboten: Schlagworte heben den Inhalt des jeweiligen Abschnitts hervor; Symbole weisen auf die Darstellung der Rechtslage,; mahnen zu besonderer Vorsicht (zB Stichtag beim Ruhen des Scheidungsverfahrens, Krankenversicherungsschutz nach Scheidung); verweisen auf Tipps (zB Bezugsberechtigung beim Kindergeld, Realsplitting, Rentnerprivileg), Musterformulare (Vereinbarung über elterliche Sorge, Umgang, Kindesunterhalt) und Rspr. Die dazugehörenden Paragrafen werden im Anschluss an die jeweiligen Ausführungen im Wortlaut wiedergegeben.

Das allein genügte schon für eine Empfehlung des Buches. Was darüber hinaus seine Einzigartigkeit ausmacht, ist mit dem Begriff „Versöhnliche“ Scheidung ausgedrückt. Das Recht bietet Rahmenbedingungen für das Konfliktmanagement und den Interessenausgleich. Aber die Ehegatten können die Lösung ihrer Probleme nicht auf Fachleute delegieren. Ihre Entscheidungen müssen sie eigenverantwortlich für sich und füreinander treffen. Und dies schlägt sich auch auf den rechtlichen Umgang miteinander nieder. Hier kann Strecker seine Erfahrungen als Mediator und langjähriger früherer Familienrichter ausspielen. Das beginnt schon mit der Warnung vor gedankenloser Wortwahl in Anwaltsschriftsätzen, die der Mandant stets daraufhin überprüfen sollte, ob sie den anderen unnötig verletzen. Strecker zeigt nicht nur in vielen Beispielen auf, wie kurzfristige rechtliche Erfolge sich später anderweitig zum Nachteil des „siegreichen“ Ehegatten auswirken können. Er appelliert behutsam und voller Verständnis an die Verantwortung des Ehegatten für den anderen in der jeweiligen rechtlichen Situation und warnt davor, dessen Selbstachtung zu zerstören. In diesen Zusammenhang gehört auch die Beschreibung der Mediation als Modell der Konfliktverarbeitung.

Auf die Hilfe dieses Buches sollte kein von Trennung und Scheidung Betroffener verzichten.

Neue Justiz

…muß eine Darstellung des Fanlilienrechts für Nichtjuristen gerade in den neuen Bundesländern auf besonderes Interesse stoßen. Christoph Strecker hat diese Arbeit geleistet. Sein Buch macht die Systematik des Rechts auch für den Nichtjuristen verständlich und stellt sie dabei in Lebensbereiche gegliedert vor. Er erläutert die entsprechenden Vorschriften und gibt Beispiele dafür, wie man die unvermeidlichen Konflikte auch ohne den leider häufig zu beobachtenden „Ehekrieg“ versöhnlich austragen kann. Dabei wird auch die Begrenztheit des Rechts für die Lösung der mit dem Scheitern einer Lebensgemeinschaft verbundenen existenziellen Probleme nicht verschwiegen.
Die von Strecker benutzte Sprache ist für jedermann verständlich. Besonders hervorzuheben ist die berechtigte Forderung an den Laien, sich nicht von vornherein mit dem Hinweis auf die Rechtslage abspeisen zu lassen, wenn diese als ungerecht empfunden wird. Denn wie er zu Recht ausführt, ändern Gerichte ihre Rechtsauffassung ständig, wobei der Anstoß dazu nur von denen kommen kann, die nicht bereit sind, sich mit der von ihnen als ungerecht empfundenen Rechtslage abzufinden. Streckers Buch kann damit gerade dort, wo zuweilen geklagt wird, dass man statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen habe, einen Beitrag zu der Erkenntnis leisten, wie Recht in einer pluralistischen Gesellschaft gelebt werden kann.

pro familia magazin

Der Kompromiß, mit dem beide Parteien, vor allem die Kinder, später besser leben können, ist nach Strecker das Ziel, nicht die Siegerposition, die auch den letzten Rest an Gemeinsamkeit zerstört. Insoweit sei das Buch auch der Anwaltschaft zur Lektüre empfohlen. Dieses Buch wird seiner Absicht, Paaren in der Krise, bei Trennung und Scheidung zu helfen, voll und ganz gerecht. Weil der Autor über die bloße Wissensvermittlung hinausgeht und auch viele praktische Tips zur Konfliktentschärfung vermittelt, unterscheidet sich das Buch von Strecker von zahlreichen anderen, die bereits erschienen sind.

Der deutsche Rechtspfleger

Der Ratgeber gibt Hinweise und Anregungen zur eigenverantwortlichen Regelung der Trennungsprobleme auf dem Hintergrund der gegenseitigen Achtung und auch in dankbarer Erinnerung an die Zeit der Gemeinsamkeit.

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

… für alle diejenigen Juristinnen und Juristen, die schon oft den Wunsch hatten, Betroffenen oder anderen juristischen Laien eine verständliche Darstellung der (rechtlichen) Problematik von Trennung und Scheidung empfehlen zu können.
Der Laie kann sich schnell und grundlegend informieren.
Zur Freude wird die Lektüre auch durch die anschauliche, mit lebendigen Beispielen angereicherte Umgangssprache.
Zum anderen versucht der Autor zu vermitteln, dass es im Familienrecht um mehr geht als um Rechtsfragen. Den eigentlichen Hintergrund bilden Lebenskrisen, psychische und ökonomische Probleme der Beteiligten, die sich oft nur schwer mit den. Mitteln des Rechts lösen lassen. So heißt der Titel nicht umsonst „Versöhnliche Scheidung“, weil das Buch auch ein Plädoyer ist für die Möglichkeiten von Frauen und Männern, eine Ehe nicht in Streit und Hass enden zu lassen, sondern Konflikte so zu lösen, dass gegenseitige Achtung und positive Erinnerung an die Zeit der Gemeinsamkeit möglich wird. Ich selbst werde das Buch im Rahmen meiner Arbeit als Rechtsanwältin im Familienrecht gern Mandantinnen und Mandanten zur eigenen Orientierung empfehlen.